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Arbeitsgruppe Gesundheit: DIDAS Stellungnahme zur Vernehmlassung EPDG

DATE

November 13, 2023

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Erste Überlegungen zum elektronischen Patientendossier (EPD) begannen um 2005, am 15.04.2023 trat das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft. Oft als «PDF-Friedhof» kritisiert, enthält das EPD Mitte 2023 aus verschiedensten Gründen erst etwa 20’000 eröffnete Dossiers bzw. 2 Promille der Bevölkerung.

Zur Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vom Juni bis Oktober 2023 eine Vernehmlassung für eine umfassende Revision des EPDG durchgeführt. Eine Aktualisierung des EPDG ist aufgrund der politischen Prozesse frühestens per 2028 zu erwarten.

Neben vielen anderen Organisationen hat im Rahmend dieser Vernehmlassung auch DIDAS eine Stellungnahme eingereicht, nachfolgend die wichtigsten Punkte:

  • Personenzentrierung, um jedem Bürger Zugang zu seinen vollständigen Gesundheitsdaten zu gewähren
  • Technologieneutralität, um auch zukünftigen wallet-basierten Lösungen Rechnung zu tragen
  • Offenheit und Standards zu Gewährleistung möglichst hoher Interoperabilität
  • Sofortmassnahmen, um bereits vor 2028 Nutzen zu generieren

Offizielle DIDAS Stellungnahme Link auf PDF-Dokument