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Register verwalten, oder systemisch gestalten

DATE

Februar 2, 2026

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Eine Serie über die digitale Zukunft der Schweizer Register

Die Schweiz ist ein Land der Register. Handelsregister, Grundbuch, Zivilstandsregister, Betreibungsregister, Strafregister – und nun das Transparenzregister. Register sind Ausdruck unseres institutionellen Selbstverständnisses: präzise, rechtsstaatlich, verlässlich. Sie schaffen Ordnung, sichern Nachvollziehbarkeit und bilden die Grundlage wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vertrauens.

Der Begriff Register kommt aus dem Lateinischen regesta oder registrum. Regesta bedeutet so viel wie „aufgezeichnete Dinge“, „verzeichnete Angelegenheiten“. Das wiederum geht auf regere zurück – „lenken“, „leiten“, „ordnen“. Ein Register ist also ursprünglich nichts anderes als das Geordnete, das Gelenkte, das Systematisch Erfasste.

Über das Mittellateinische (registrum) gelangte der Begriff ins Altfranzösische (registre) und von dort ins Deutsche. Schon im Mittelalter bezeichnete „Register“ Listen, Verzeichnisse oder amtliche Aufzeichnungen – etwa Urkunden-Verzeichnisse von Klöstern oder königlichen Kanzleien.

Interessant ist: Ein Register war nie nur eine Liste. Es war ein Instrument der Ordnungsmacht. Wer eintrug, bestimmte, was als rechtlich existent galt. Wer nicht eingetragen war, war oft faktisch unsichtbar.

Doch im digitalen Zeitalter stellt sich eine neue Frage. Reicht es, Register korrekt zu führen- oder müssen wir sie fundamental neu denken? Denn ein Register ist nie nur ein Verzeichnis. Es definiert, was autoritativ gilt, wer referenzierbar ist und welche Zustände rechtlich wirksam sind. Register sind damit nicht nur Dokumentationsinstrumente, sondern strukturelle Vertrauensanker.

Solange Register primär als Datenbestände verstanden werden, verwalten wir sie. Wir digitalisieren Prozesse, beschleunigen Eintragungen, verbessern Schnittstellen. Das ist notwendig- bleibt aber Verwaltung. Systemische Gestaltung beginnt dort, wo Register als Bausteine einer kohärenten digitalen Architektur verstanden werden. Dann geht es nicht nur um Einträge, sondern um maschinenlesbare Handlungsfähigkeit, um Rollen, Befugnisse und überprüfbare Zustände die uns täglich in Prozessen nützen und sie resilienter und solider machen.

Diese Serie betrachtet Schweizer Register genau aus dieser Perspektive: als Infrastruktur. Infrastruktur prägt Interaktion, sie schafft Möglichkeiten- oder begrenzt sie. Wie sollen sie also in der Zukunft aussehen? Wir beginnen heute mit dem Transparenzregister. 

Auf den ersten Blick eine regulatorische Pflicht. In Wirklichkeit aber ein Architekturtest. Es zwingt uns, über organisatorische digitale Identitäten, Delegationen und abgestufte Transparenz nachzudenken. Und zwar nicht als statische Offenlegung, sondern als überprüfbaren, zuverlässigen Prozess mit klar voraussehbarem Outcome..

Die Leitfrage dieser Serie bleibt bewusst einfach: Wollen wir Register verwalten- oder systemisch gestalten? Wenn wir sie lediglich modernisieren, bleiben sie statische Datensilos mit effizienterer Oberfläche. Wenn wir sie als Teil einer digitalen Vertrauensarchitektur begreifen, werden sie zu Knotenpunkten wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit.

Register sind die Ausgangspunkte für Handelsbeziehungen, Interaktion und Transaktionen. Wie wir sie heute gestalten, entscheidet darüber, wie handlungsfähig unsere digitale Wirtschaft morgen ist.

Das Transparenzregister als Chance Transparenz weiterzudenken – und digitale Handlungsfähigkeit systemisch zu verankern

Beitrag zur Vernehmlassungsantwort von DIDAS zur Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPV)

Unser letzter Blogbeitrag liegt einige Monate zurück. In dieser Zeit war es hier bewusst ruhiger.  Nicht aus Mangel an Themen, sondern weil wir intensiv daran gearbeitet haben, Grundlagen zu schaffen. Strategische Gespräche, konzeptionelle Arbeit und die Mitwirkung an regulatorischen Prozessen und Ökosystemthemen standen im Vordergrund. Mit dem Transparenzregister und der zunehmend wichtigen Diskussion um organisatorische digitale Identitäten treten nun mehrere dieser Linien sichtbar zusammen. Wir haben uns intensiv Gedanken gemacht. 

Am 30. Januar 2026 hat DIDAS seine Stellungnahme zur Vernehmlassung der Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPV) beim Eidgenössischen Finanzdepartement eingereicht.

Im Zentrum unserer Überlegungen steht eine Architekturfrage:

Wie lassen sich Registerautorität, organisatorische Identität und elektronische Nachweise so verbinden, dass Transparenz nicht nur dokumentiert, sondern digital prüfbar, delegierbar und interoperabel wird?

Im Kontext von swiyu und der Entwicklung elektronischer Nachweise (Verifiable Credentials) arbeiten wir seit längerem an genau dieser Brücke. In unserer Eingabe schlagen wir vor, bestehende Vertrauensanker nicht isoliert zu betrachten, sondern sie in einer kohärenten Orchestrierung zusammenzuführen.

Transparenz als gestufter Offenlegungsprozess

Transparenz muss wirksam, verhältnismässig und international anschlussfähig sein. Das gelingt, wenn Offenlegung nicht als binärer Zustand verstanden wird, sondern als gestufter Prozess mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten.

Eine erste Stufe kann selbstbestimmt und datensparsam ausgestaltet werden. Unternehmen sind in der Lage, verifizierbare strukturelle Nachweise automatisiert offenzulegen. Dazu gehören beispielsweise:

– die Bestätigung, dass wirtschaftlich berechtigte Personen ordnungsgemäss erfasst sind
– der Nachweis, dass bestimmte Beteiligungsschwellen erreicht oder überschritten werden
– die Darstellung aggregierter oder strukturierter Eigentumsverhältnisse ohne Detail-Offenlegung sämtlicher Personen

Solche Nachweise können über eine Business Wallet bereitgestellt werden, in der autoritative Registerdaten in verifizierbarer Form genutzt werden. Das Register bleibt Referenz. Die Organisation nutzt diese Referenz kontextbezogen.

Selbstbestimmte Offenlegung durch wirtschaftlich Berechtigte

Eine zweite Stufe betrifft die wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen selbst. Auf Basis einer legitimen Anfrage – etwa durch eine Bank im Rahmen einer Prüfung der Sorgfaltspflicht- oder aus eigenem Interesse, können sie ihre Rolle und Berechtigung selbst nachweisen.

Ein solcher Nachweis kann beispielsweise über eine persönliche Wallet im Rahmen der nationalen Vertrauensinfrastruktur wie swiyu präsentiert werden. Die natürliche Person legt dabei gezielt jene Informationen offen, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Herkunft und Integrität des Nachweises sind überprüfbar.

Diese Form der Offenlegung stärkt die Selbstbestimmung, ohne die Kontrollfähigkeit zu schwächen. Die Transparenz wird kontextbezogen hergestellt, nicht pauschal.

Staatliche Offenlegung entlang klarer Regeln

Eine dritte Stufe betrifft Fälle, in denen eine weitergehende oder zentrale Offenlegung erforderlich ist. Dies kann insbesondere im Rahmen von Strafverfahren, internationaler Rechtshilfe oder bei konkretem Verdacht auf Geldwäscherei der Fall sein.

In solchen Situationen muss der Staat in der Lage sein, entlang klar definierter rechtlicher Grundlagen und formeller Verfahren eine umfassendere Transparenz herzustellen. Die Offenlegung erfolgt dann nicht mehr selbstbestimmt durch Unternehmen oder wirtschaftlich Berechtigte, sondern auf Grundlage gesetzlich verankerter Mechanismen.

Gerade im internationalen Kontext – etwa bei Anfragen im Rahmen von Rechtshilfeverfahren – ist eine zentrale, autoritativ abgestützte Offenlegung entscheidend für die Glaubwürdigkeit des Systems.

Organisatorische digitale Identitäten als strukturelle Grundlage

Damit eine solche gestufte Offenlegungs-Logik tragfähig ist, braucht es organisatorische digitale Identitäten. Darunter ist die Fähigkeit einer Organisation zu verstehen, digital eindeutig identifizierbar zu sein und auf Basis autoritativer Registerdaten handlungsfähig zu agieren.

Eine organisatorische digitale Identität ermöglicht es, Rollen, Vertretungsbefugnisse und Delegationen maschinenlesbar und überprüfbar abzubilden. Sie schafft die Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen selbst strukturierte Nachweise vorlegen kann, dass autorisierte Personen im Namen der Organisation handeln und dass Zustandsänderungen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Diese Perspektive knüpft direkt an das von Gerhard Andrey eingereichte parlamentarische Postulat 25.4717 «Elektronische Identitäten für Organisationen – systemischer und zukunftsgerichteter Baustein für wirksame Digitalisierung» an. Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie auf Basis der bestehenden Vertrauensinfrastruktur eine portable, dezentrale und datensparsame elektronische Identität für Organisationen geschaffen werden kann.

Das Transparenzregister ist damit kein isoliertes Projekt, sondern ein konkreter Anwendungsfall dieser strategischen Weiterentwicklung. Link zum Postulat: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254717

Anforderungen an Schlüssel- und Befugnismanagement

Eine solche gestufte Transparenz-Architektur stellt Anforderungen an das Management von Schlüsseln und Befugnissen. Erforderlich sind insbesondere:

– klare Zuordnung von Rollen und Verantwortlichkeiten
– technisch nachvollziehbare Delegationen
– Widerrufbarkeit von Befugnissen
– Protokollierung von Offenlegungen und Zustandsänderungen
– Mechanismen für mehrstufige Freigaben in sensiblen Fällen

Nur wenn Schlüsselmanagement und Berechtigungsstrukturen sauber geregelt sind, lässt sich ein Modell umsetzen, in dem selbstbestimmte Offenlegung, selektive Nachweise und staatlicher Durchgriff kohärent zusammenspielen.

LEI und vLEI als Referenzmodell für organisatorische digitale Identitäten

Ein bestehendes internationales Referenzmodell für organisatorische digitale Identitäten ist das LEI-System und dessen digitale Weiterentwicklung, der verifiable Legal Entity Identifier (vLEI), entwickelt durch die Basler Stiftung GLEIF (G20 Mandat und FSB Überwachung).

Der klassische LEI schafft eine weltweit eindeutige Identifikation juristischer Personen. Mit dem vLEI wird diese Identifikation in eine kryptografisch überprüfbare Form überführt. Entscheidend ist dabei nicht nur die Identität der Organisation selbst, sondern die Möglichkeit, Rollen und Befugnisse digital attestieren zu können.

Das vLEI-Modell zeigt drei strukturell relevante Elemente:

  1. wird die Organisation selbst digital eindeutig referenzierbar.
  2. können Organe und vertretungsberechtigte Personen mit überprüfbaren Rollen ausgestattet werden.
  3. entsteht eine kryptografisch abgesicherte Verbindung zwischen natürlicher Person, ihrer Rolle und der juristischen Person.

Diese Architektur ermöglicht es, dass eine Person digital nachweisen kann, in welcher Funktion sie für ein Unternehmen handelt – medienbruchfrei und maschinenlesbar. Die Verifikation erfolgt kryptografisch, nicht durch manuelle Dokumentenprüfung.

Überträgt man dieses Modell auf den Kontext der wirtschaftlich Berechtigten, entsteht eine weiterführende Perspektive: Nicht nur Organe und Vertreter, sondern auch wirtschaftlich Berechtigte können in einer solchen Struktur digital verknüpft und überprüfbar attestiert werden. Die Verbindung verläuft dabei in zwei Richtungen:

– vom Unternehmen hin zur strukturellen Abbildung seiner Beteiligungsverhältnisse,
– von der natürlichen Person hin zu ihrer wirtschaftlichen Berechtigung in Bezug auf das Unternehmen.

In einem gestuften Offenlegungs-Modell kann zunächst eine strukturelle Aussage über Beteiligungsverhältnisse erfolgen. Bei weitergehendem Prüfbedarf kann eine natürliche Person ihre wirtschaftliche Berechtigung selbst nachweisen. Und in Fällen regulatorischer oder strafrechtlicher Notwendigkeit kann eine weitergehende Offenlegung entlang klar definierter Mechanismen erfolgen. Das vLEI-Modell verdeutlicht zudem die Bedeutung eines sauberen Schlüssel- und Rollenmanagements. Digitale Identität ist nicht nur eine Frage der Identifikation, sondern der kontrollierten Befugniserteilung. Rollen müssen ausstellbar, überprüfbar und widerrufbar sein. 

Für das Transparenzregister ergibt sich daraus eine wichtige Erkenntnis:
Die digitale Abbildung wirtschaftlicher Berechtigung sollte nicht isoliert gedacht werden, sondern als Erweiterung einer organisatorischen digitalen Identitäts-Architektur, die Rollen, Organe und Beteiligungsstrukturen kohärent miteinander verbindet.

Das Transparenzregister kann so zum strukturellen Anker werden, während digitale Nachweise die medienbruchfreie, kryptographisch abgesicherte Verifikation im Alltag ermöglichen.

Internationale Einbettung und Interoperabilität

Die europäische Entwicklung zeigt, dass Transparenzregister zunehmend interoperabel gestaltet werden. Das Beneficial Ownership Registers Interconnection System (BORIS) vernetzt die Register wirtschaftlich Berechtigter innerhalb der EU. Das Business Register Interconnection System (BRIS) verbindet die Handelsregister der Mitgliedstaaten.

Parallel dazu entstehen digitale Organisations-Wallets, die attestierte Stammdaten und Rollen digital verwalten. Auch wenn die Verzahnung zwischen UBO-Registern und Wallet-Infrastrukturen weiterentwickelt wird, zeigt sich eine gemeinsame Richtung: Register bleiben autoritative Quellen, während digitale Nachweise deren kontextbezogene Nutzung ermöglichen. Für die Schweiz bietet das Transparenzregister die Möglichkeit, eine solche gestufte Architektur von Beginn an mitzudenken, im Zusammenspiel mit bestehenden nationalen Vertrauensinfrastrukturen wie swiyu.

Global etablierte Identifikationssysteme wie der LEI und die digitale Weiterentwicklung vLEI zeigen, wie juristische Personen weltweit eindeutig referenzierbar und ihre Organe sowie Rollen kryptografisch überprüfbar attestierbar gemacht werden können. Solche international akzeptierten organisatorischen Identitäten wirken als Brückentechnologien. Sie verbinden nationale Register mit grenzüberschreitenden Transaktionen, ermöglichen die verlässliche Verifikation von Organen und wirtschaftlich Berechtigten und schaffen die Grundlage für automatisierbare, regulatorisch belastbare Prozesse. Interoperabilität entsteht dadurch nicht durch Zentralisierung, sondern durch standardisierte, überprüfbare Referenzen. Das Transparenzregister bietet der Schweiz die Möglichkeit, diese Brücken-Fähigkeit von Beginn an mitzudenken.

Ausblick

Das Transparenzregister ist wie gesagt eine erste konkrete Chance, Transparenz weiterzudenken und mit der digitalen Handlungsfähigkeit von Organisationen systemisch zu verankern. Eine Architektur, die selbstbestimmte, datensparsame Offenlegung, persönliche Nachweise wirtschaftlich Berechtigter und klar geregelte staatliche Eingriffsmöglichkeiten miteinander verbindet, schafft Kohärenz und Stabilität.

Transparenz wird so auch digital als abgestufter, protokollierter Prozess ausgestaltet, der Rechtssicherheit, internationale Anschlussfähigkeit und digitale Souveränität in Einklang bringt. DIDAS und seine Partner setzen sich dafür ein, dass diese Perspektive in der weiteren Ausgestaltung der TJPV berücksichtigt wird.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion rund um das Transparenzregister und die Weiterentwicklung der digitalen Vertrauensinfrastruktur wird DIDAS in Kürze einen Gastbeitrag von Accelerate.swiss veröffentlichen.

Der Beitrag setzt sich mit dem von Nationalrat Gerhard Andrey eingebrachten und überwiesenen Postulat 25.4717 zu elektronischen Identitäten für Organisationen auseinander und ordnet es strategisch ein. Ziel ist es, Entscheidungsträgern eine klare Einordnung zu ermöglichen. Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle organisatorische digitale Identitäten künftig für Unternehmen, Behörden und internationale Partner spielen. Es geht um die digitale Abbildung von Rollenmodellen, Vertretungsbefugnissen, Zeichnungsrechten und Handlungsbevollmächtigungen ebenso wie um die verifizierbare Darstellung von Delegationen- sei es gegenüber natürlichen Personen, wirtschaftlich Berechtigten oder zunehmend auch gegenüber autonom handelnden Maschinen. 

Organisatorische digitale Identitäten betreffen damit nicht nur neue Geschäftsmodelle und Beziehungen, Effizienz und Compliance, sondern auch Fragen der Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Sie schaffen die Grundlage, um Zuständigkeiten, Publikationen und digitale Handlungen überprüfbar einer Organisation oder einem Agenten zuzuordnen und damit gezielt gegen Desinformation und Missbrauch vorzugehen.

Das Postulat wird im Gastbeitrag nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive und einer kohärenten Vertrauensarchitektur eingeordnet, die Registerautorität, digitale Nachweise und internationale Anschlussfähigkeit systemisch zusammenführt.

Der Beitrag erscheint in den kommenden Tagen auf www.didas.swiss.

Vernehmlassungsantwort zum herunterladen: Hier